50/50 Taxi-App für mehr Verkehrssicherheit

„Diese App ist ein wichtiger und praktischer Beitrag für mehr Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern.“ Das hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern heute zum Start der neuen „MV 50/50 Taxi-App“ in Schwerin gesagt.

Mit der neuen App können jungen Menschen von 16-25 Jahren an Wochenenden und Feiertagen von 20.00 bis 08.00 Uhr für die Hälfte des Fahrpreises mit dem Taxi fahren. Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt fünfzig Prozent des Fahrpreises. Das Wirtschaftsministerium startet mit der neuen App die digitale Neuauflage des in Mecklenburg-Vorpommern lange etablierten „50/50-Taxi-Tickets“.

Jetzt müsse es darum gehen, dass die App möglichst viel genutzt werde. Minister Blank: „Die neue MV 50/50 Taxi-App kann helfen, schwere Unfälle von jungen Menschen zu verhindern. Ich appelliere an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie junge Leute: Sprecht über die Taxi-App, macht sie bekannt und helft so mit, dass das eigene Auto in Partynächten stehen bleibt.“

Guido Sembach, Vorstandsvorsitzender des Landesverbands für das Taxi- und Mietwagengewerbe Mecklenburg-Vorpommern, ergänzt: „Ich freu mich sehr über das digitale Revival des bekannten 50/50-Taxi-Tickets. Wenn damit nur ein schlimmer Unfall verhindert wird, hat sich die Mühe mehr als gelohnt.“

Für das laufende Jahr stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern 60.000 Euro für Buchungen über die Taxi-App zur Verfügung. 

Die App steht jetzt in den App-Stores zum Download bereit (Suchbegriff „MV 50 50 Taxi“):

                      

Hintergrund:

Seit 1998 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das 50/50 -Taxi-Ticket als bewährte Maßnahme zur Verkehrssicherheit. Es unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 25 Jahren dabei, Nachts sicher unterwegs zu sein. In der Zeit der Corona-Pandemie ist das Angebot nicht mehr genutzt und angeboten worden. Mit der neuen MV 50/50 Taxi-App wird das Ticket nun neu und digital aufgelegt.

Die App ermöglicht ermäßigte Fahrten jeweils freitags und samstags sowie unmittelbar vor und an allen gesetzlichen Feiertagen des Bundes und des Landes MV von 20 Uhr bis 08 Uhr morgens des Folgetages. Der Ausgangs- oder der Zielpunkt der Fahrt muss im Land MV liegen.